Anwahlt Stadt Brandenburg an der Havel Kanzlei Doreen Hanke
Impressum Sitemap Intern

<< zurück zur Artikelübersicht

"Schnelle Scheidung online / online Scheidung"

Brandenburger Wochenblatt, 18.02.2018


… so oder so ähnlich klingen Angebote im Internet. Was ist dran an diesen Lockangeboten?

"Scheidung online"
Zunächst ist festzuhalten, dass es online-Scheidungen in Deutschland nicht gibt. Eine Scheidung kann in Deutschland nur durch das zuständige Familiengericht erfolgen. Demnach sind die vorgenannten Formulierungen irreführend.

Das Scheidungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, welches durch einen Anwaltsschriftsatz mit dem Scheidungsantrag eingeleitet wird. Nur ein Anwalt kann daher die Scheidung beantragen.

Das Verfahren endet in der Regel mit einer persönlichen Anhörung der Ehegatten in einem Verhandlungstermin vor dem Familienrichter und dem gerichtlichen Beschluss, in welchem die Scheidung ausgesprochen wird.

Die eingangs erwähnten online Angebote zielen deshalb allein darauf ab, dem Mandanten etwaige persönliche Anwaltstermine zu ersparen. Er kann zu diesem Zweck seine Daten online dem Anwalt mitteilen, der dann die Scheidung beantragt.

Hört sich einfach an, jedoch kann der Schaden immens sein. Denn mit einer Scheidung gibt es eine Vielzahl von Folgesachen zu bedenken, zu erörtern und gegebenenfalls zu regeln. Die Scheidung allein löst die sonstigen Streitfragen der Eheleute nicht. Denn mit der Scheidung wird nur die Ehe geschieden und gegebenenfalls der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Weitere Folgesachen werden nur auf Antrag eines Ehegatten geregelt.

Zudem kann man meistens die Folgen und Konsequenzen einer Scheidung nicht absehen, so dass es sogar zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen kann.

Aus diesen Gründen sollte eine persönliche Beratung unerlässlich sein.

"Schnelle Scheidung online"
Unabhängig von den vorgenannten Ausführungen wird das Scheidungsverfahren auf keinen Fall beschleunigt, in dem man online einen Anwalt beauftragt. Denn das Verfahren wird erst durch die Scheidungsantragsschrift

eingeleitet. Ein Scheidungsantrag kann letztlich - sofern dies so erörtert wird und ratsam ist - von heute auf morgen beim Gericht anhängig gemacht werden.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab.

Ein Grund ist oft die Anzahl der klärungsbedürftigen Folgesachen, die im Verfahren anhängig gemacht werden. Je mehr zwischen den Eheleuten streitig ist, desto länger kann das Verfahren dauern. Lange dauern kann das Verfahren auch mangels Mitwirkung der Eheleute, indem z.B. die Rentenauskünfte nicht erteilt werden. Verzögerungen treten auch dann ein, wenn es im Versicherungsverlauf des Rentenkontos ungeklärte Zeiten gibt und die Aufklärung lange dauert und verzögert wird.

Man kann das Verfahren jedoch durch entsprechende Maßnahmen beschleunigen, die vor der Einleitung des Verfahrens mit dem Anwalt besprochen werden sollten.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


Artikel als PDF downloaden

<< zurück zur Artikelübersicht

 
 

Kanzlei Doreen Hanke | Neustädtischer Markt 28 | 14776 Brandenburg an der Havel
webmaster Kanzlei Doreen Hanke