Anwahlt Stadt Brandenburg an der Havel Kanzlei Doreen Hanke
Impressum Sitemap Intern

<< zurück zur Artikelübersicht

Änderungen zum 01.01.2018 beim
Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Arbeitslosengeld II

Brandenburger Wochenblatt, 07.01.2018


Das neue Jahr bringt - wie jedes Jahr - zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Diese Änderungen betreffen unter anderem auch das Kindergeld, den Unterhalt, den Unterhaltsvorschuss und das Arbeitslosengeld II. In der Regel gibt es ab dem 01.01.2018 bei den vorgenannten Leistungen einen höheren Bedarf. Im Einzelnen:

Kindergeld ab 01.01.2018
Ab dem 01.01.2018 gibt es pro Kind 2 EUR mehr Kindergeld. Gezahlt werden nun folgende Beträge:
1./2. Kind: 194 EUR
3. Kind: 200 EUR
ab dem 4. Kind: 225 EUR

Da das Kindergeld sowohl beim Unterhalt als auch beim Unterhaltsvorschuss und beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird, sollte die angerechnete Höhe geprüft werden.

Unterhalt ab dem 01.01.2018
Auch die Unterhaltstabelle und die Beträge für den Kindesunterhalt haben sich zum 01.01.2018 geändert.

Unterhaltspflichtige sollten daher ihre Zahlbeträge prüfen und die Zahlungen anpassen. Unterhaltsberechtigten wird ebenfalls geraten, die aktuellen Unterhaltsansprüche zu kontrollieren.

In der 1. Einkommensgruppe (neu: bis 1.900 EUR bereinigtes Nettoeinkommen) ergeben sich abzüglich des Kindergeldes folgende Mindestunterhaltsbeträge:
0-5 Jahre: 251 EUR
6-11 Jahre: 302 EUR
12-17 Jahre: 370 EUR
ab 18 Jahre: 333 EUR

Achtung: Es wurden zum 01.01.2018 nicht nur die Unterhaltsbeträge, sondern auch die Einkommensgruppen und die Prozentsätze geändert, so dass unbedingt eine umfassende Prüfung des zu zahlenden Unterhalts ratsam ist. Gerade im Hinblick auf dynamische Titel sollten der Prozentsatz und der Zahlbetrag kontrolliert werden.

Unterhaltsvorschuss ab 01.01.2018
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich unter anderem nach dem Alter des Kindes. Der Unterhaltsvorschuss beläuft sich ab dem 01.01.2018 auf folgende Beträge:
0-5 Jahre: 154 EUR
6-11 Jahre: 205 EUR
12-17 Jahre: 273 EUR

Arbeitslosengeld II ab 01.01.2018
Auch die Höhe der den Arbeitslosen zustehenden Regelsätze wurde mit dem 01.01.2018 angepasst:
alleinstehend/alleinerziehend/
Erwachsene/nichterwerbsfähige Behinderte 416 EUR
Paare, je Partner 374 EUR
nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 EUR
Kinder von 14 bis unter 18 Jahren 316 EUR
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 296 EUR
Kinder unter 6 Jahre 240 EUR

Aufgrund der vorgenannten Veränderungen sollte die Höhe der Ansprüche unbedingt geprüft werden, um kein Geld zu verschenken.

Die Kanzlei Breywisch und die Kanzlei Hanke wünschen allen Mandanten und Lesern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018!


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


Artikel als PDF downloaden

<< zurück zur Artikelübersicht

 
 

Kanzlei Doreen Hanke | Neustädtischer Markt 28 | 14776 Brandenburg an der Havel
webmaster Kanzlei Doreen Hanke