Anwahlt Stadt Brandenburg an der Havel Kanzlei Doreen Hanke
Impressum Sitemap Intern

<< zurück zur Artikelübersicht

S C H E I D U N G
Wichtige Infos zur Trennung und Scheidung! - Teil 2

Brandenburger Wochenblatt, 23.07.2017


An dieser Stelle wird der rechtliche Beitrag zur Ehescheidung vom 28.05.2017 (Teil 1) fortgesetzt.

Vorbereitung der Scheidung
Sehen beide Eheleute keine Chance mehr für eine gemeinsame Zukunft und möchten geschieden werden, kann die Scheidung vorbereitet werden.

Zur Vorbereitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens ist es sinnvoll und ratsam, sich über die Scheidungsfolgen vorab zu verständigen.

Klären sollte man insbesondere die Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung, die Teilung des Hausrates, die Angelegenheiten betreffend gemeinsamer Kinder, Unterhaltsansprüche bezüglich der Eheleute und der Kinder sowie die Vermögensausein-andersetzung. Auch wenn nicht alle der vorgenannten Angelegenheiten Gegenstand eines Scheidungsverfahrens sind, sollte man sich frühzeitig darüber verständigen bzw. Regelungen treffen. Dies spart nicht nur Geld, sondern beschleunigt auch das Scheidungsverfahren. Denn jede beim Gericht anhängig gemachte Folgesache kann die Scheidung verzögern, da das Gericht gesetzlich gehalten sein kann, die Folgesache zusammen mit der Scheidung zu entscheiden. Solange die Folgesache nicht geklärt ist, kann dann die Scheidung nicht ausgesprochen werden.

Selbstverständlich kann jede Angelegenheit auch vor dem Einreichen der Scheidung und auch nach der Scheidung gerichtlich geklärt werden. Allerdings kostet jedes Verfahren Geld, Gerichtskosten

und gegebenenfalls Anwaltskosten. Zudem können gerichtliche Entscheidungen zu einem unerwünschten Ergebnis führen.

Durch eine frühzeitige Einigung kann man Streitigkeiten vermeiden und für beide eine Sicherheit schaffen.

Doch VORSICHT: Die Regelung einiger Trennungsfolgen bedarf der notariellen Beurkundung.

Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, zum Versorgungsausgleich, die Übertragung von Immobilieneigentum und die Regelung des nachehelichen Unterhaltes vor der Rechtskraft der Scheidung müssen notariell beurkundet werden.

Wird dieses Formerfordernis nicht eingehalten, sind entsprechende Vereinbarungen nicht wirksam und damit auch nicht durchsetzbar.

Alternativ zu einer notariellen Vereinbarung kann eine Trennungsvereinbarung auch im Scheidungsverfahren gerichtlich protokolliert werden.

Alle anderen Trennungsfolgen unterliegen keinem Formzwang.

Der Notar beurkundet eine solche Vereinbarung und belehrt die Ehepartner über den Inhalt und die Folgen der einzelnen vertraglichen Klauseln. Der Notar ist unparteiisch.

Ist man sich nicht sicher, ob die Vereinbarungen vorteilhaft oder nachteilig sind, sollte man sich vorab anwaltlich beraten lassen, um finanzielle Schäden zu vermeiden.

Das Scheidungsverfahren
… Fortsetzung folgt


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


Artikel als PDF downloaden

<< zurück zur Artikelübersicht

 
 

Kanzlei Doreen Hanke | Neustädtischer Markt 28 | 14776 Brandenburg an der Havel
webmaster Kanzlei Doreen Hanke