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Effektiver und schneller Forderungseinzug
Liquiditätsprobleme vermeiden

Brandenburger Wochenblatt, 30.04.2017


Die Auftragsbücher sind bei vielen Unternehmen derzeit gut gefüllt. Doch was nutzt eine volle Arbeitsauslastung, wenn man den Überblick über die Zahlungseingänge verliert. Auch Private, die Forderungen gegen Dritte haben, z.B. aus Miet- oder Darlehensverträgen, sollten schnell handeln. Hohe Außenstände können schnell zu eigenen Liquiditätsproblemen führen, die allzu oft auch existenzgefährdend werden. Es ist daher ratsam, systematisch und kontrolliert seine Forderungen und Zahlungsein-gänge im Auge zu behalten.

Bleiben die Zahlungen aus, sollte man schnell handeln und nicht lange zuwarten.

Vorbeugen kann man bereits durch eine richtige Rechnungsstellung/Vereinbarung, die einen konkreten Zahlungszeitpunkt vorsieht. Enthalten die Rechnung oder der zugrunde liegende Vertrag keinen Termin für die Zahlung, tritt die Fälligkeit von Geldforderungen nach dem Gesetz 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Ist ein Zahlungstermin festgelegt oder vereinbart, kommt der Schuldner automatisch mit dem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Gibt es keinen konkreten Zahlungstermin, tritt Verzug ein, wenn der Schuldner auf eine Mahnung nicht zahlt.

Mit dem Eintritt des Verzuges schuldet der Zahlungspflichtige auch Verzugszinsen (in vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Höhe), Mahnkosten des Gläubigers und Rechtsverfolgungskosten. Beauftragt daher der Gläubiger nach dem Eintritt des Verzuges einen Anwalt mit dem Forderungseinzug, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren vom Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten.

Ratsam ist es daher, sofort mit dem Verzugseintritt die Forderung anwaltlich zeitnah einzufordern, um Zahlungsausfälle und hohe Außenstände zu vermeiden.

Zahlt der Schuldner auch auf die anwaltliche Mahnung nicht, kann die Forderung gerichtlich beigetrieben werden. Dies kann entweder im Rahmen eines Mahnverfahrens oder mit einer Klage erfolgen. Die Kosten des Prozesses (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) muss der Schuldner ebenfalls vollständig tragen, wenn er im Prozess in voller Höhe unterliegt.

Bei Vorliegen des Vollstreckungstitels sollte sodann zeitnah eine Vollstreckung erfolgen, wenn der Schuldner weiterhin zahlungsunwillig sein sollte. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Pfändung.

Sofern man den Einzug durch ein Inkassounternehmen in Betracht zieht, sollte man bedenken, dass nicht alle Gerichte die Gebühren des Inkassounternehmens als Schaden ansehen, der vom Schuldner gezahlt werden muss. Auf diesen Kosten kann der Gläubiger unter Umständen sitzen bleiben.

FAZIT:
In jedem Falle ist beim Ausbleiben von Zahlungen ein schnelles und effektives Handeln ratsam, um die eigene Liquidität nicht zu gefährden.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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