Anwahlt Stadt Brandenburg an der Havel Kanzlei Doreen Hanke
Impressum Sitemap Intern

<< zurück zur Artikelübersicht

Höherer Unterhalt und höheres Kindergeld ab dem 01.01.2017,
Änderungen zum Unterhaltsvorschuss

Brandenburger Wochenblatt, 01.01.2017


Mit Jahresbeginn gibt es - wie jedes Jahr - zahlreiche gesetzliche Neuerungen, so auch beim Kindesunterhalt und Kindergeld.

Kindergeld ab 01.01.2017
Ab dem 01.01.2017 gibt es 2 EUR mehr Kindergeld. Gezahlt werden folgende Beträge:
1./2. Kind: 192 EUR
3. Kind: 198 EUR
ab dem 4. Kind: 223 EUR

Unterhalt ab dem 01.01.2017
Auch die Unterhaltstabelle ändert sich mit dem heutigen Tage.
In der 1. Einkommensgruppe (bis 1.500 EUR Nettoeinkommen) ergeben sich folgende Beträge:
0-5 Jahre: 342 EUR
6-11 Jahre: 393 EUR
12-17 Jahre: 460 EUR
ab 18 Jahre: 527 EUR

Um von den vorgenannten Unterhaltsbeträgen den Zahlbetrag zu ermitteln, muss bis zum 18. Lebensjahr das hälftige Kindergeld und ab dem 18. Lebensjahr das volle Kindergeld abgezogen werden. In der 1. Einkommensgruppe (Mindestunterhalt) ergeben sich bei einem 1. und 2. Kind folgende Zahlbeträge:
0-5 Jahre: 246 EUR
6-11 Jahre: 297 EUR
12-17 Jahre: 364 EUR
ab 18 Jahre: 335 EUR

Entsprechend abgeändert wurden auch die Unterhaltsbeträge in allen höheren Einkommensgruppen (Gruppen 2-10), z.B.
2. Einkommensgruppe (1.501-1.900 Einkommen):
0-5 Jahre: 360 EUR
6-11 Jahre: 413 EUR
12-17 Jahre: 483 EUR
ab 18 Jahre: 554 EUR

3. Einkommensgruppe (1.901-2.300 Einkommen):
0-5 Jahre: 377 EUR
6-11 Jahre: 433 EUR
12-17 Jahre: 506 EUR
ab 18 Jahre: 580 EUR

Zur Ermittlung des tatsächlich zu zahlenden Unterhaltes sind von den vorgenannten Beträgen der 2./3. Einkommensgruppe wiederum das hälftige bzw. das volle Kindergeld abzuziehen.

Keine gesetzlichen Änderungen zum Unterhaltsvorschuss ab 01.01.2017

Die vom Gesetzgeber beabsichtigten Änderungen zum Unterhaltsvorschuss treten allerdings noch nicht - wie geplant - am 01.01.2017 in Kraft. Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes für maximal 6 Jahre gezahlt. Der Gesetzgeber plant eine Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Eine zeitliche maximale Bezugsdauer soll es künftig auch nicht mehr geben.

Es bleibt abzuwarten, wann diese Regelungen in Kraft treten.

Auf jeden Fall ändern sich die Zahlbeträge für den Unterhaltsvorschuss ab dem 01.01.2017, da sich diese den Unterhaltstabellen und der Kindergeldhöhe anpassen.

bis zum 6. Geburtstag: 150 EUR
bis zum 12. Geburtstag: 201 EUR

Die Kanzlei Breywisch und die Kanzlei Hanke wünschen allen Lesern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017!


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


Artikel als PDF downloaden

<< zurück zur Artikelübersicht

 
 

Kanzlei Doreen Hanke | Neustädtischer Markt 28 | 14776 Brandenburg an der Havel
webmaster Kanzlei Doreen Hanke