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Mein Kind? Dein Kind? - Unser Kind!
Vor- und Nachteile des Wechselmodells - Teil 1

Brandenburger Wochenblatt, 28.08.2016


Trennen sich die Eltern, müssen sich diese über den künftigen Aufenthaltsort des gemein-samen Kindes verständigen. Häufig will jeder der Elternteile das alleinige Aufenthaltsbe-stimmungsrecht beanspruchen. Jeder Elternteil meint, dass es das Kind bei ihm am besten hat und er sich um die Belange und Bedürfnisse des Kindes besser kümmern könne als der andere Elternteil.

Die Eltern treffen zum Zwecke der scheinbar friedlichen Auseinandersetzung zunehmend häufiger die Entscheidung, das Wechselmodell zu praktizieren. Beim sogenannten Wechsel-, Pendel- oder Doppelresidenz-modell verbringt das Kind dieselbe Zeit bei der Mutter und bei dem Vater. Es wird in der Regel wöchentlich zwischen den Wohnungen der Eltern gewechselt, so dass das Kind eine Woche am Stück bei jedem Elternteil verbringt.

Die Entscheidung für dieses Betreuungsmodell sollte gut durchdacht sein. Vor der Installierung eines Wechsel-modells sind einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

Einerseits müssen die Eltern realistisch beurteilen, ob dieses Modell das richtige für ihr Kind ist. Andererseits sollte das Modell auch praktisch umsetz-bar sein. Wie das Kind mit einer solchen abwechselnden Betreu-ung der Eltern zurechtkommt, wird man nur bei einer zeitweisen Erprobung fest-stellen können. Kleinere Kinder benötigen Stabilität und Kontinuität in ihrem Leben, die bei einem Wechselmodell nicht unbedingt gewährleistet ist. Einige Kinder fühlen sich zerrissen, wenn sie zwischen den Eltern pendeln.

Diese Kinder brauchen ein zu Hause. Man sollte daher abwägen, ob das Wechselmodell für das Kind wirklich die richtige Betreuungsform ist. Im Zweifel sollten sich die Eltern mit Dritten, die das Kind gut kennen, beraten.

Zudem setzt das Wechselmodell voraus, dass die Eltern miteinander sprechen und kooperieren. Denn im Rahmen eines Wechselmodells gibt es umfangreicheren Gesprächsbe-darf als bei einem 14-tägigen Wochenendumgang. Denn beide Elternteile müssen über schulische Aktivitäten, Haus-aufgaben und/oder Projekte in der Kita informiert sein. Außerdem sollten sich die Eltern regelmäßig über die schulischen Leistungen und Gespräche mit den Lehrern und Erziehern austauschen. Denn bei einem Wechselmodell meistern beide Eltern den Alltag mit dem Kind.

Bedenken sollten die Eltern auch, dass bei einem Wechselmodell jeder Elternteil über ein ausgestattetes Kinderzimmer, genügend Kleidung, Spielzeug, etc. verfügen muss. Denn das Kind kann nicht wöchentlich alle notwendigen Sachen zwischen den Wohnungen hin und her transportieren.

Das Wechselmodell hat zudem weitreichende Folgen, die oft zunächst nicht bedacht werden:

Bekomme ich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss?

Wer erhält das Kindergeld?

Wo ist das Kind gemeldet?

… mit diesen Themen wird sich der nächste Beitrag beschäftigen.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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