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Alle Jahre wieder - Streit um das Umgangsrecht - Bei welchem Elternteil verbringt das Kind Heiligabend?

Brandenburger Wochenblatt, 01.12.2013


Die besinnliche Vor- und Weihnachtszeit wird nicht selten durch familiären Streit über den Umgang getrübt. Leidtragende sind dabei die Kinder. Dieser Streit lässt sich jedoch durch rechtzeitige klare Absprachen der Eltern, die die Interessen und das Wohl des Kindes berücksichtigen, vermeiden. Laut Statistischem Bundesamt waren 148.200 Kinder bundesweit im Jahre 2011 von Scheidungen der Eltern betroffen. Diese Zahl erschreckt. Angesichts der steigenden Scheidungsrate, ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Trennungskinder stetig steigt.

Kinder leider unter der Trennung der Eltern sehr und wünschen sich nichts sehnlicher, als dass Mama und Papa wieder zusammen sind und nicht mehr streiten. Der erste Wunsch von einer intakten Familie geht selten in Erfüllung. Den zweiten Wunsch können die Eltern dem Kind erfüllen, in dem sie zeitnah nach der Trennung einen regelmäßigen Umgang des Kindes mit dem nicht betreuenden Elternteil vereinbaren. Ist eine Einigung nicht möglich, moderiert das Jugendamt zwischen den Eltern und versucht ein Einvernehmen herzustellen.

Scheitert jeglicher außergerichtlicher Versuch, eine Umgangsregelung zu treffen, bleibt nur das gerichtliche Verfahren. Das Gericht wirkt auf eine einvernehmliche Regelung hin, die sowohl die Interessen des Kindes als auch der Eltern berücksichtigt. Kommen die Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nenner, entscheidet das Gericht, wann der Umgang ausgeübt wird. Liegen ein Vergleich oder ein gerichtlicher Beschluss vor, sind der Umgang geregelt und Streitereien zum Fest vermeidbar.

Neben dem regulären in der Regel 14-tägigem Wochenendumgang entbrennt meistens Streit über Feiertage, Ferien und Geburtstage. Die Eltern sollten im Interesse der Kinder gemeinsam eine Lösung für die Feiertage suchen und dabei eigene Befindlichkeiten hinten anstellen. Die Kinder sind durch die Trennung sowieso schon schwer getroffen. Eine zusätzliche Belastung durch Streit um den Heiligabend sollte vermieden werden. Entgegen vielfach vertretener Auffassung gibt es keine starren Regelungen, z.B. in der Form, dass Kinder generell Heiligabend bei der Mutter sind. Gerichte neigen jedoch zu der Auffassung, dass das Kind Heiligabend bei dem Elternteil verbringt, bei dem es wohnt. Der umgangsberechtigte Elternteil hat das Kind dann entweder am 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag. Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch Oma und Opa die Enkel Weihnachten sehen wollen. Das Kind sollte Weihnachtsfest jedoch nicht die meiste Zeit im Auto verbringen müssen, nur weil jeder sein Recht haben will. Man sollte sorgfältig abwägen und das Kind so wenig wie möglich belasten.

Weihnachten steht vor der Tür und in vielen Familien ist der Weihnachtsumgang noch nicht geregelt. Sollte mangels Einigung eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, sollte zeitnah gehandelt werden: denn heute wird schon das erste Türchen geöffnet.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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