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"Online Scheidung"

Brandenburger Wochenblatt, 11.08.2013


Das Internet gehört zwischenzeitlich zum Alltag von vielen Menschen. Es ist einfach nicht mehr wegzudenken. Vermehrt findet man im Internet Hinweise von Anwälten und Anwältinnen zur schnellen und unkomplizierten "Online-Scheidung". Diese "Werbung" ist missverständlich.

Die Scheidung kann - jedenfalls in Deutschland - nach wie vor nur durch ein Gericht ausgesprochen werden. Demnach kann es eine "Online-Scheidung" nicht geben.

Gemeint wird mit dem Begriff "Online-Scheidung" vielmehr die Abwicklung des Mandatsverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (ausschließlich) per Internet/Mail etc. bzw. das Abfragen der für die Scheidung notwendigen Personalien/ Angaben per online-Formular.

Man sollte sich die Frage stellen, ob eine solche Scheidung erstrebenswert ist. Sicherlich mag das einvernehmliche Scheidungsverfahren unkompliziert sein. Allerdings werden nicht selten vor Einleitung eines solchen Scheidungsverfahrens die notwendigen Folgesachen außergerichtlich geregelt. Zudem ist vielen nicht bewusst, dass eine Scheidung/Trennung weitreichende Folgen nach sich zieht. Es geht bei einer Trennung selten nur um die Scheidung, sondern auch um den Versorgungsausgleich, den Hausrat, die Ehewohnung, den Unterhalt, den Zugewinn, das Sorgerecht, den Kindesunterhalt... die Liste könnte fortgeführt werden. Viele Scheidungswillige bedenken diese Folgesachen oft nicht. Dann ist die "Online-Scheidung" zwar schnell erledigt, jedoch alles andere nicht geklärt. Das kann dazu führen, dass nach rechtskräftiger Scheidung die Streitigkeiten erst anfangen, weil z.B. der Unterhalt nicht tituliert ist. Dies wiederum führt zu zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand, den man hätte vermeiden können. Außerdem strapaziert dies unnötig die Nerven. Ziel sollte es sein, bis zur Scheidung die Folgesachen - sofern möglich - umfassend und endgültig zu klären. Dafür ist ein persönliches Gespräch in jedem Falle ratsam.

Letztlich führt die Beauftragung eines Anwaltes per Internet (für die "Online-Scheidung") nicht selten dazu, dass der Anwalt nicht am für das Scheidungsverfahren zuständigen Gericht ansässig ist. Dann kann er für die Wahrnehmung des Gerichtstermines zusätzliche Kosten (wie z.B. Fahrtkosten) geltend machen.

Zu bedenken ist ferner, dass man bei der Versendung von persönlichen Unterlagen über das Internet heutzutage nie sicher gehen kann, ob Dritte darauf Zugriff nehmen.

Außerdem ist eine online veranlasste Scheidung auch nicht schneller als andere Scheidungen. Hat der Anwalt (ob nun im persönlichen Besprechungstermin oder online) alle für die Scheidung notwendigen Angaben und Unterlagen erhalten, wird der Scheidungsantrag eingereicht. Die Dauer des Verfahrens hängt dann meist von der Belastung der Gerichte ab.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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