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Scheidung ohne Anwahl?!

Brandenburger Wochenblatt, 24.02.2013


Die Frage, ob die Scheidung auch ohne Anwalt möglich ist, stellen sich nicht selten viele Eheleute, die sich getrennt haben und die Anwaltskosten scheuen. Fatal ist, dass einige von vornherein davon ausgehen, dass sie sowohl in der Trennungsphase als auch im Scheidungsverfahren keines anwaltlichen Beistandes bedürfen.

Die Scheidung ohne Beteiligung eines Anwaltes ist nicht möglich. Grundsätzlich bedarf der Ehegatte, der die Ehescheidung beim Gericht beantragt, einer anwaltlichen Vertretung. Dieser Anwalt kann auch nur eine Partei vertreten und nicht - wie vielfach angenommen wird - beide Eheleute. Der Antragsgegner, der lediglich der Scheidung zustimmt, muss keinen Anwalt beauftragen; er kann sich selbst vertreten. Sobald aber der Antragsgegner eigene Anträge stellen oder Folgesachen geregelt haben will, muss sich auch der Antragsgegner durch einen Anwalt vertreten lassen. Für das Scheidungsverfahren kann jeder Ehegatte Verfahrenskostenhilfe beantragen, sofern er nicht in der Lage ist, die Kosten des Gerichtes und des Anwaltes aus eigenen Einkünften oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Sofern das Gericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, müssen sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten von der bedürftigen Partei zunächst nicht bezahlt werden. Diese übernimmt zunächst die Staatskasse. Das Gericht kann aber bis zu 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der bedürftigen Partei prüfen. Sollte die Partei aufgrund von Einkommenssteigerungen oder Vermögenszuwachs in der Lage sein, die Kosten (ratenweise) zu zahlen, kann das Gericht die Gerichts- und Anwaltskosten zurückfordern.

Vorsicht: Nicht erst bei Feststehen des konkreten Zieles, die Scheidung einreichen zu wollen, sondern auch schon in der Trennungsphase bzw. nach der Trennung ist ein Besuch beim Anwalt ratsam. Denn mit einer Trennung/Scheidung sind eine Vielzahl von Folgesachen (z.B. Unterhalt, Umgang, Versorgungsausgleich, Zugewinn usw.) zu regeln. Hier gilt, dass durch einen rechtzeitigen Rat meist erhebliche finanzielle Nachteile oder Verluste vermieden werden können. Zudem spart eine außergerichtliche Regelung und ggf. Einigung über Folgesachen im späteren Scheidungsverfahren erhebliche Kosten (und Nerven). Die Konsequenzen und Folgen einer Trennung und Scheidung sind zudem derart komplex, dass diese ohne anwaltliche Beratung von einem juristischen Laien oftmals nicht überblickt werden können. Die Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt werden von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern dieses Risiko versichert ist. Hat man eine solche Versicherung nicht, kann man beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

FAZIT: Im Falle einer Trennung sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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